
Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.06.1990. In dieser Zeit bestand die Möglichkeit, das 600,00 Mark monatlich übersteigende Einkommen durch Beitragszahlung zur FZR zu versichern. Soweit Beiträge zur FZR gezahlt wurden...
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(FZR) In der ehemaligen DDR konnte in der Sozialpflichtversicherung bis zum 30. Juni 1990 nur ein Verdienst von bis zu 600 DM monatlich versichert werden. Im Zeitraum vom 1. März 1971 bis zum 30. Juni 1990 gab es die Möglichkeit, für den über 600 DM monatlich hinausgehenden...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Freiwillige-Zusatzrentenversicherung-F
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